Ein Obstgarten in einer Einfamilienhaussiedlung mit einer Feuermauer an dessen Ostgrenze, an welche angebaut werden muss bilden das Umfeld für den Entwurf dieses Hauses. Durch die starke Reglementierung der Baubehörde wird der Planungsspielraum auf ein Minimum reduziert. auf grund der kostenvorgaben und des hohen Grundwasserspiegels wird auf eine Unterkellerung verzichtet. Stauraum wird durch den Bau eines Zuganggebäudes bei den überdachten abstellplätzen geschaffen. Der Wohnbereich mit einem Arbeitszimmer befindet sich im Erdgeschoß, die Schlafzimmer mit einer Dachterrasse im Obergeschoß. Jedes Zimmer verfügt über eine Empore direkt unter dem Giebel. Die vorgegebene Dachfläche samt anschließender